Welche Mindestanforderungen an die Wallbox müssen für eine kWh-genaue Rückvergütung der verursachten Ladekosten bei Ihnen Zuhause erfüllt werden?

Geändert am Di, 18 Jun, 2024 um 1:57 NACHMITTAGS

Eine Wallbox, die sich zur kWh-genauen Rückvergütung verursachter Ladekosten eignet, erfordert folgende Voraussetzungen:
Die Wallbox muss über ein GSM-Modem kommunikationsfähig sein und mittels Kommunikationsprotokoll OCPP 1.6 arbeiten können. Dies ermöglicht eine IT-Anbindung, die im Hintergrund automatisiert die Rückvergütung sowie das Monitoring der Ladevorgänge ermöglicht. MID-zertifiziert: Notwendig ist außerdem, dass die Wallbox über einen zertifizierten MID-Zähler verfügt, der eine kWh genaue Abrechnung garantiert.


  • Die Wallbox muss smart & kommunikationsfähig über ein GMS-Modem sein. Dies ermöglicht eine IT-Anbindung. Für die Rückvergütung und für das Monitoring der Ladevorgänge ist mindestens ein zertifizierter MID-Zähler notwendig und das Kommunikationsprotokoll OCPP1.6 muss erfüllt werden.
  • Ohne diese Anforderungen ist lediglich eine monatliche Pauschale für die verursachten Ladekosten von 30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge, die die Lademöglichkeit am Arbeitsplatz haben möglich.

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