Eichrechtskonformität ermöglicht an der Wallbox zusätzlich das Laden von privaten Fahrzeugen, neben dem Laden von Firmenfahrzeugen. Bei mehreren NutzerInnen an einem Ladepunkt müssen die Ladevorgänge des Dienstfahrzeuges, die rückvergütet werden, eichrechtskonform von anderen „privaten“ Ladevorgängen abgegrenzt werden. Falls die Wallbox nicht nur für das Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt werden soll, ist also eine eichrechtskonforme Wallbox erforderlich.
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