Ich bin Mieter/ wohne in einer WEG. Was muss ich berücksichtigen?

Geändert am Di, 18 Jun, 2024 um 1:52 NACHMITTAGS

Als Mieter oder Eigentümer in einer WEG ist die Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin bzw. der WEG zu Installation erforderlich. Bitte holen Sie diese (in Form eines Gestattungsvertrags) vor der Beauftragung der Installation ein. 

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