Deutschland:
Eine vorherige Genehmigung der Ladeeinrichtung Ihres Energieversorger bzw. Netzbetreibers ist Ladeleistung von bis zu 11kW nicht nötig. Die Wallbox ist nur anmeldepflichtig. Die Anmeldung erfolgt durch den durchführenden Installateur.
Der zuständige Netzbetreiber darf der Installation der heimischen Wallbox nicht widersprechen.
Bei einer Installation mit einer Ladeleistung von über 11kW ist eine kostenpflichtige Genehmigung vorab notwendig. Diese wird nicht durch Schneider Electric angeboten.
Österreich:
Eine Ladeeinrichtung mit einer Ladeleistung von mehr als 3,7kW müssen vor der Installation beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Der Netzbetreiber prüft die verfügbare Leistung, bis zu 11kW gibt es üblicherweise keine Probleme.
Wallbox sind unabhängig von der Ladeleistung anmeldepflichtig. Die Anmeldung erfolgt durch den durchführenden Installateur.
Bei einer Installation mit einer Ladeleistung von 22kW ist eine kostenpflichtige Genehmigung vorab notwendig. Diese wird nicht durch Schneider Electric angeboten.
Anmeldedaten:
Die meisten Netzbetreiber benötigen folgende Angaben zur Anmeldung der geplanten Wallbox:
- Persönliche Daten (Name, Adresse etc.)
- Standort des Anschlusses
- Zählernummer
- Maximale Netzentnahme in Kilovoltampere
- Anzahl der Ladepunkte mit Leistungsdaten
- Herstellerangaben zur Wallbox
Je nach Standort, Infrastruktur und Leistung der Anlage können weitere Angaben erforderlich sein.
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